Mitgliedschaft

Mitglied in der ATB e.V. kann jeder hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer in Thüringen werden, der im Angestellten- oder Beamtenverhältnis beim Freistaat Thüringen ist und die Ziele der ATB e.V. anerkennt. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand der ATB e.V. zu stellen, der über die Aufnahme entscheidet. Die Erreichbarkeit des Vorstandes ist einzusehen unter der Überschrift "Kontakt".
Durch den Vorstand kann davon abweichend auch eine Person, die nicht hauptamtlich als Bewährungshelfer arbeitet, zum nicht stimmberechtigten Ehrenmitglied ernannt werden.

Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, durch Ausscheiden aus dem aktiven Dienst als Bewährungs- und Gerichtshelfer, bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages nach mehrmaliger Mahnung, durch Ausschluss wegen Verstoßes gegen die Geschäftsordnung oder durch Ableben des Mitglieds.

Bewährungs- und Gerichtshelfer, die sich im Ruhestand befinden können auf Antrag beratende Mitglieder der ATB e.V. bleiben (Satzung ATB e.V. § 4).