Die Sozialen Dienste in der Justiz Thüringen          

 

Was sind die Sozialen Dienste in der Justiz?

Die in den Sozialen Diensten tätigen Justizsozialarbeiter in Thüringen sollen Beschuldigte, Angeklagte, Verurteilte, Untergebrachte und aus dem öffentlichen Gewahrsam Entlassene befähigen, in Zukunft ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Sie tragen dazu bei, Haft zu vermeiden oder zu verkürzen.

 

Wer sind die Justizsozialarbeiter?

Hauptamtliche Justizsozialarbeiter sind Mitarbeiter der Justiz. Organisatorisch sind sie dem Thüringer Oberlandesgericht zugeordnet, welches die Dienst- und Fachaufsicht führt. Sie sind in der Regel diplomierte Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung. Bediensteten der Sozialen Dienste in der Justiz sind in den Bereichen

Bewährungshilfe, Bewährungshilfe im Rahmen der Führungsaufsicht und der Gerichtshilfe tätig.

 

Wer sind die Auftraggeber?

 Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft trifft die Entscheidung ob ein Justizsozialarbeiter beigeordnet wird.

 

Ziele:

Die Sozialen Dienste in der Justiz in Thüringen fördern das eigenverantwortliche Handeln der Probanden.

Die Justizsozialarbeiter unterstützen die Probanden bei der Stabilisierung und Verbesserung ihrer jeweiligen Lebenslage und befähigen sie, sich innerhalb gesellschaftlicher Normen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten.

Die Arbeit der Sozialen Dienste in der Justiz ist ein wichtiger Beitrag zur Haftvermeidung. Durch ihren präventiven Charakter leistet die Justizsozialarbeit einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit.

 

Aufgaben:

Die Aufgaben der Justizsozialarbeiter sind im Strafgesetzbuch und im Jugendgerichtsgesetz geregelt.

Sie stehen den Probanden betreuend, helfend aber auch überwachend zur Seite. Die Justizsozialarbeiter sollen die Betroffenen unterstützen, ihre Angelegenheiten zu regeln und ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen und ihre soziale Integration in Staat und Gesellschaft zu fördern. Die Sozialen Dienste bringen für die Betroffenen im Straf- und Gnadenverfahren die persönlichen und sozialen Umstände zur Geltung, die für die gerichtlichen Entscheidungen von Bedeutung sind. Die Justizsozialarbeiter bieten Hilfen in sozialen und psychischen Notsituationen,

überwachen und kontrollieren Auflagen und Weisungen vor allem mit dem Ziel, künftige Straffälligkeit zu vermeiden.

Darüber hinaus können gesellschaftliche Ursachen von Kriminalität und deren Wirkungen gegenüber Netzwerkpartnern und anderen Verfahrensbeteiligten transparent gemacht werden.

 

Arbeitsweise:

Die Arbeit erfolgt nach anerkannten Methoden der Sozialarbeit (Einzelfall- und Gruppenarbeit sowie Netzwerkarbeit). Justizsozialarbeiter sind um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Probanden bemüht. Sie unterliegen der Schweigepflicht, wobei kein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht besteht.

Über den Verlauf der Bewährung ist dem Auftraggeber regelmäßig Bericht zu erstatten. Daraus können sich fortführende Entscheidungen, wie Veränderungen von Auflagen und Weisungen, der Straferlass oder der Widerruf der Bewährung ergeben.

(Quelle: Flyer des Freitaat Thüringens zu Soziale Dienste in der Justiz)